Die ehemaligen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) wurden im Rahmen der Förderperiode 2023-2027 "GAP-Strategieplan" in einzelne Interventionen (ehemals Maßnahmen) untergliedert.

Die Verbesserung des Klimaschutzes bildet einen Teil der Flächenförderung in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Zuständigkeit bei der Ausgestaltung der Förderbedingungen für die Intervention EL-0101 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes liegt bei Rheinland-Pfalz.

Kurzbeschreibung:
Details verbergen für Verbesserung des KlimaschutzesVerbesserung des Klimaschutzes
Im Rahmen der Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes (EL-0101) wird ein Bündel von Maßnahmen adressiert, mit der u. a. die Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland / Grünland sowie Moorbodenschutzmaßnahmen wie die Wiedervernässung einschließlich eines
möglichst torferhaltenden Managements für Moorböden und naturschutzverträgliche Paludikulturen gefördert werden. Hiermit können erhebliche Synergien zwischen aktivem Klimaschutz und Klimaanpassung genutzt werden. So sind humusreiche Böden klimastabiler und haben eine erhöhte Wasserspeicherfähigkeit.


Nähere Informationen finden Sie zudem in der Kurzbeschreibung der Interventionen des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz und unter nachstehenden Links:
Unterlagen: