Die Direktzahlungen bilden die 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und wurden im Rahmen der Förderperiode 2023-2027 "GAP-Strategieplan" grundlegend reformiert. Diese steht ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Bundes vertreten durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Bundesländer, wie auch Rheinland-Pfalz, haben lediglich in beratender Funktion Einwirkung auf die Förderung. Bei den Direktzahlungen handelt es sich um grundsätzlich von der Produktion entkoppelte Zahlungen. Der Erhalt dieser Zahlungen ist unter anderem an fachrechtliche Vorgaben (Konditionalitäten) gekoppelt.

Ab dem Antragsjahr 2023 ist die Förderung im Rahmen der Direktzahlungen in folgende einzelne Fördergebiete aufgeteilt:
  • Einkommensgrundstützung (bisher Basisprämie)
  • Umverteilungseinkommensgrundstützung (bisher Umverteilungsprämie)
  • Einkommensstützung für Junglandwirte (bisher Junglandwirteprämie)
  • gekoppelte Einkommensstützungen für Mutterschafe/-ziegen sowie für Rinder / Kälber
  • Öko-Regelungen (sog. Eco-Schemes)

In der neuen Förderperiode entfallen die Kleinerzeugerregelung und die Zahlungsansprüche.

Weitere Informationen werden auf der Website der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) unter "Antragsunterlagen Agrarförderung" zur Verfügung gestellt.