Förderungen in der sektoriellen Intervention Wein
- Ernteversicherung Weinbaubetriebe
Ernteversicherung gegen Einkommensverluste aufgrund von Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, widrige Witterungsverhältnisse, durch Tiere verursachte Schäden, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall.
- Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Form einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen: Sortenumstellung, Umbepflanzung von Rebflächen, Wiederbepflanzung von Rebflächen, Verbesserung der Rebflächenbewirtschaftungstechniken inkl. Tröpfchenbewässerung.
- Investitionen in Weinbaubetriebe - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Steigerung der Energieeffizienz
Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausysteme – mit Ausnahme von Vorhaben, die für die Interventionskategorie Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in Betracht kommen – Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen von Weinbaubetrieben sowie Vermarktungsstrukturen und –instrumente.
- Investitionen in Weinbaubetriebe - Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten
Informationsmaßnahmen über Weine aus der Union, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert oder für Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben geworben wird.
Antragsunterlagen erhalten Sie hier bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Auswahltermine werden in Kürze auf der Seite des GAP-Strategieplans veröffentlicht.
Förderungen in der sektoriellen Intervention Obst und Gemüse
Die Interventionen zu Obst und Gemüse werden von nach EU-Recht anerkannten Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen im Rahmen sogenannter „operationeller Programme“ geplant, beantragt und nach Genehmigung der in den Ländern zuständigen Behörden durchgeführt. Ein Großteil der Förderung fließt in investive Maßnahmen. Agrarumwelt- und Klimainterventionen werden aufgrund der neuen EU-Vorgaben künftig eine größere Bedeutung erlangen, da für diese mindestens 15 % der Mittel der operationellen Programme vorzusehen sind. Neu ist die Bestimmung, dass die operationellen Programme künftig Ausgaben für Forschung beinhalten.
In diesem Sektorprogramm werden Ausgaben für unterschiedliche unternehmerische Maßnahmen gefördert.
- Absatzförderung und Kommunikation
Absatzförderung, Kommunikation und Vermarktung, einschließlich Maßnahmen und Tätigkeiten, die insbesondere darauf abzielen, die Verbraucher über die Qualitätsregelungen der Union und die Bedeutung einer gesunden Ernährung aufzuklären und die Märkte zu diversifizieren.
- Beratungsdienste und technische Hilfe
Beratungsdienste und technische Hilfe, insbesondere in Bezug auf nachhaltige Schädlings- und Krankheitsbekämpfungsmethoden, den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutz- und tiermedizinischen Produkten sowie Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeberverpflichtungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Ernteversicherung
Ernteversicherung und Versicherung der Erzeugnisse, die bei Verlusten durch Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, Krankheiten oder Schädlingsbefall zur Sicherung der Erzeugereinkommen beiträgt, bei gleichzeitiger Gewährleistung, dass die Begünstigten die zur Risikoverhütung erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
- Investitionen und Forschung
Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, Forschung und Versuchslandbau, innovative Erzeugungsmethoden sowie andere Maßnahmen.
|