Die ehemaligen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) wurden im Rahmen der Förderperiode 2023-2027 "GAP-Strategieplan" in einzelne Interventionen (ehemals Maßnahmen) untergliedert.

Die Verbesserung der Wasserqualität bildet einen Teil der Flächenförderung in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Zuständigkeit bei der Ausgestaltung der Förderbedingungen für die Intervention EL-0102 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität liegt bei Rheinland-Pfalz.

Kurzbeschreibung:
Details verbergen für Verbesserung der WasserqualitätVerbesserung der Wasserqualität
Mit den Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Wasserqualität“ soll eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung vorangetrieben werden und partnerschaftlich mit den Bewirtschaftenden Verbesserungen beim Schutz und der Verbesserung der Wasserqualität erreicht werden.
Es werden gezielt zusätzlich erwünschte Umweltleistungen erbracht. Die damit verbundenen Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen einschließlich möglicher Transaktionskosten werden im Rahmen der Förderung ausgeglichen.


Nähere Informationen finden Sie zudem in der Kurzbeschreibung der Interventionen des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz und unter nachstehenden Links:
Unterlagen: