Der Ökologische Landbau bildet einen Teil der Flächenförderung in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Zuständigkeit bei der Ausgestaltung der Förderbedingungen für die Intervention EL-0108 - Ökologischer Landbau liegt bei Rheinland-Pfalz.

Kurzbeschreibung:
Details verbergen für Ökologischer LandbauÖkologischer Landbau
Mit der Durchführung der Einführung oder Beibehaltung des Ökologischen Landbaus verpflichten sich Landwirte freiwillig, für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren die in den Förderrichtlinien von Rheinland-Pfalz festgelegten Bewirtschaftungsauflagen auf ihrem Betrieb einzuhalten.
Die Zielsetzung des Ökologischen Landbaus als Fördermaßnahme zum Schutz von Gewässern durch Gewässerrandstreifen, die Nutzung des Ackerlandes als Grünland, die dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland und die extensive Nutzung des Dauergrünlandes kommt eine hohe Bedeutung zu.


Nähere Informationen finden Sie zudem in der Kurzbeschreibung der Interventionen des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz und unter nachstehenden Links:
Unterlagen: