Die ehemaligen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) wurden im Rahmen der Förderperiode 2023-2027 "GAP-Strategieplan" in einzelne Interventionen (ehemals Maßnahmen) untergliedert.

Die Verbesserung der Biodiversität bildet einen Teil der Flächenförderung in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Zuständigkeit bei der Ausgestaltung der Förderbedingungen für die Intervention EL-0105 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität liegt bei Rheinland-Pfalz.

Kurzbeschreibung:
Details verbergen für Verbesserung der BiodiversitätVerbesserung der Biodiversität
Auf den Artenschutz sowie den Schutz von Natur, Landschaft, Lebensräumen und Ökosystemen zielen insbesondere die Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und zum Erhalt und der Pflege von Landschaftselementen (EL-0105) ab. Diese Maßnahmen fördern extensive und naturschutzorientierte
Nutzungsformen und unterstützen die Sicherung und Bereitstellung von strukturreichen und vielfältigen Agrarbiotopen. Neben besonders nachhaltigen Verfahren im Ackerbau (EL-0105-03) werden unter anderem auch artenreiche extensiv genutzte Grünlandflächen (EL-0105-01, EL-0105-04),
biodiversitätsfördernde Streuobstflächen (EL-0105-05) und extensive bewirtschaftete Dauerkulturen (z. B. im Weinbau) gefördert. Darüber hinaus wird in Rheinland-Pfalz Umweltschonender Steilstlagenweinbau (EL-0105-06) und Umsetzung kooperativer Biodiversitätsmaßnahmen (EL-0105-07) gefördert.


Nähere Informationen finden Sie zudem in der Kurzbeschreibung der Interventionen des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz und unter nachstehenden Links:
Unterlagen: