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Flächenförderung
. Die ehemaligen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) wurden im Rahmen der Förderperiode 2023-2027 GAP-Strategieplan in einzelne Interventionen (ehemals Maßnahmen) untergliedert. Die Verbesserung des Bodenschutzes bildet einen Teil der Flächenförderung in der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Zuständigkeit bei der Ausgestaltung der Förderbedingungen für die Intervention EL-0103 - Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes liegt bei Rheinland-Pfalz. Kurzbeschreibung: Mit den Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes soll ein Beitrag zum Schutz der Böden vor Erosion und zur Verringerung des Eintrags in Gewässer geleistet werden. Für die Förderung sollen auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingegangen werden, die über die Anforderungen der Konditionalität und das nationale Ordnungsrecht und damit ggf. auch über spezifische Bewirtschaftungsbeschränkungen hinausgehende ökologische Leistungen auf landwirtschaftlichen Flächen honorieren. Damit werden gezielt zusätzlich erwünschte Umweltleistungen erbracht. Die damit verbundenen Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen einschließlich möglicher Transaktionskosten werden im Rahmen der Förderung ausgeglichen. Nähere Informationen finden Sie zudem in der Kurzbeschreibung der Interventionen des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz und unter nachstehenden Links: Dienstleistungszentrum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR), Bereich AgrarUmwelt Dienstleistungszentrum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR, Elektronischer Antrag zur Flächenförderung (LEA) Unterlagen: Kombinationstabelle AUKM mit AUKM
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