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. Die Flächenförderung umfasst Interventionen der 1. und 2. Säule des GAP-Strategieplans. Förderschwerpunkte der nationalen Ausgestaltung der 1. Säule (EGFL) der GAP ist die Einkommensgrundstützung / Direktzahlungen, die sieben Öko-Regelungen und die Förderung von kleinen und mittleren Betrieben (sogenannte Umverteilungseinkommensstützung). Darüber hinaus werden auch Junglandwirtinnen und Junglandwirte bis zum Alter von 40 Lebensjahren bei Niederlassung für fünf Jahre gefördert. Rheinland-Pfalz stehen im EGFL in der Förderperiode 783,6 Mio. Euro zur Verfügung. In der 2. Säule (ELER) der GAP machen Bewirtschaftungsverpflichtungen für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (einschließlich Tierwohlmaßnahmen) sowie der Ökologische Landbau einen Anteil von 34 % bzw. 113,7 Mio. Euro der verfügbaren ELER-Mittel für Rheinland-Pfalz aus. Erläuterungen zu den Förderbedingungen des EGFL und den rheinland-pfälzischen flächenbezogenen Interventionen des ELER sind auf den nachgeordneten Webseiten näher beschrieben.
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